Einfamilienhaus - Mehrfamilienhaus - Altbau - Neubau  Feuer oder Sturm können den lang gehegten Traum der eigenen vier Wänden  innerhalb weniger Augenblicke zunichte machen. Sichern Sie daher Ihr Haus  und Ihre Zukunft mit einer Wohngebäudeversicherung zum Neubauwert ab. Es  gibt viele Dinge wodurch Ihr Haus beschädigt werden kann. Mit einer  Wohngebäudeversicherung sind Sie vor den drohenden Kosten abgesichert.  Aber nicht nur Ihr Haus ist dadurch geschützt. Befinden sich auf Ihrem  Grundstück Nebengebäude wie Garagen oder Gewächshäuser so werden diese  gleich mitversichert.  Was umfasst die Wohngebäudeversicherung? VERSICHERT SIND: Das Gebäude, Garagen und andere Nebengebäude (z.B.  Schuppen) auf dem Grundstück, die im Versicherungsschein genau zu  bezeichnen sind. Teile, die mit dem Gebäude fest verbunden sind, wie  Einbauschränke, Küchen und Heizungen, soweit sie nicht von einem Mieter  eingebaut worden sind. HINWEIS: Von Mietern eingebrachte Sachen wird über  die Hausratversicherung abgedeckt.   Welche Schäden deckt die Wohngebäudeversicherung?  Sie können selbst wählen, welche Risiken Sie absichern möchten.   Folgende drei Hauptrisiken sind ratsam:   FEUER: Dieses Risiko ist für alle Hausbesitzer wegen des Totalschaden-Risikos  ein Muß! Sie bekommen Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion  Folgeschäden (mittelbare Schäden) nach Brand, Blitz und Explosion. Das ist  wichtig, denn es passiert immer wieder, dass es bei einem Unwetter zu einem  Kurzschluß kommt, wodurch im Haus ein Feuer ausbricht.  LEITUNGSWASSER: Dieser Schutz ist den Gegenden empfehlenswert, in  denen Frost oder sehr kalkhaltiges Wasser die Versorgungsleitungen, Heizung  und sanitäre Anlagen angreifen. Insbesondere versichert sind: Schäden,  unmittelbar verursacht durch undichte Rohre, Schläuche und sanitäre Anlagen.  Schäden, die beim Hantieren mit Schläuchen und Installationen durch den  Versicherungsnehmer entstehen. STURM/HAGEL: Dies betrifft vor allem Eigentümer von Immobilien in  Gegenden, die häufiger von Stürmen ab Windstärke 8 oder Unwettern mit  Hagel heimgesucht werden. Es werden hierbei folgende Schäden reguliert:  Hagelschäden, direkte Sturmschäden am Gebäude, z.B. abgedeckte Dächer,  geknickte Antennen oder zerstörte Regenrinnen. Ein Baum fällt bei einem  Sturm auf das Dach und es regnet als Folge ins Haus. (Nicht versichert  hingegen sind Schäden durch Regen, die dadurch entstehen, daß versehentlich  ein Fenster offen gelassen wird).  Zusatzbaustein Elementarschaden   Die Elementarschadenversicherung deckt Gefahren wie z.B. Überschwemmung,  Rückstau, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und  Vulkanausbruch ab. Sie kann als Zusatzbaustein zur Wohngebäudeversicherung  (oder Hausrat) abgeschlossen werden.   Feuerrohbau Alle, die ein Haus oder eine Wohnung neu bauen, sollten eine  Feuerrohbauversicherung abschließen. Leitungswasser- und Sturmrisiken sind  nach Fertigstellung bzw. Bezug des Hauses gedeckt. Der Einschluß des Rohbaus  gilt meist für 24 Monate. Dauert der Bau länger, so müssen Sie es dem  Versicherer anzeigen. Für eine Immobilienfinanzierung benötigen die  Kreditgeber immer einen Nachweis über eine Feuerrohbauversicherung. Da es  sich bei der Gebäudeversicherung um eine "verbundene" Versicherung handelt,  also die Prämien für jede Gefahr (Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel)  einzeln kalkuliert werden, können Sie i. d. R. jedes Risiko auch einzeln  versichern. Meist empfehlen wir aber, alles zusammen zu machen. Bei einem  Eigentümerwechsel geht die Gebäudeversicherung automatisch auf den Käufer  über, kann von diesem aber innerhalb von 4 Wochen gekündigt und neu  abgeschlossen werden. TIP: Sie sollten als KÄUFER eine bestehende Police  nicht mit sofortiger Wirkung, sondern erst zum Jahresende kündigen. GRUND:  Der Jahresbeitrag steht der Versicherung zu, auch wenn Sie unterjährig  kündigen. Sie können für eine neue Immobilie die Feuerrohbau separat in  unserem Vergleichsrechner berechnen. 
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