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Privathaftpflicht Was ist eine Haftpflichtversicherung und welche Schäden sind versichert?  Eine Privathaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Sie (oder Ihre  Familienangehörigen) Dritten zufügen.  Sie übernimmt dazu  die Prüfung der Haftungsfrage (ob und in welcher Höhe Verpflichtung zum  Schadensersatz   besteht) die Wiedergutmachung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen  die Abwehr unberechtigter oder zu hoher Schadensersatzforderungen,  wozu auch die Führung und Kostenübernahme eines Prozesses gehört. Die Privathaftpflichtversicherung deckt die alltäglichen Risiken als  Privatperson ab. Das Versicherungsunternehmen leistet üblicherweise für  Personen-, Sach-, Vermögens- und Mietsachschäden, wenn eine aus dem  Vertrag versicherte Person einen anderen Menschen oder eine Sache  fahrlässig verletzt oder schädigt. Bei vorsätzlichen Handlungen leistet die  Privathaftpflichtversicherung nicht.  Der Gesetzgeber regelt diese Ansprüche im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).  Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die  Freiheit, das Eigentum, oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich  verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens  verpflichtet (§ 823 Abs. 1 BGB).  Man haftet bis zur Pfändungsgrenze mit dem gesamten Vermögen (Haus- und  Grundbesitz, Einrichtungsgegenstände, jeglichem Bankguthaben) sowie mit  Ihrem Lohn oder Gehalt unter Umständen ein Leben lang. Auch bei einer  späteren Erbschaft oder Lottogewinn kann darauf zugegriffen werden. Damit  diese Verpflichtung nicht in den Ruin führt, kann eine entsprechende  Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.  Risiken wie z.B. Tierhaltung, Vermietung von Immobilien, Gewässerschäden  (größere Öltanks) und Bauherrenrisiko müssen in den meisten Fällen gesondert  versichert werden.