sind versichert?
Nach § 836 BGB ist der Eigentümer eines Hauses und/ oder Grundstückes für
einen durch sein Haus und/ oder Grundstück verursachten Personen- oder
Sachschaden, haftbar.
Mit einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sind Sie gegen
Ansprüche und finanziellen Folgen die aus solchen Schäden entstehen,
rechtlich geschützt. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist für Immobilien-
besitzer die ihr Haus bzw. Eigentumswohnung selbst bewohnen, bereits über
die Privathaftpflicht mitversichert.