man entweder weniger als drei Stunden täglich (volle Erwerbsminderung) oder
mehr als drei und weniger als sechs Stunden täglich (teilweise
Erwerbsminderung) arbeiten kann.
Dies kann durch Krankheit oder Behinderung ausgelöst werden und sich auf
den physischen oder psychischen Gesundheitszustand beziehen. Um einen
Antrag auf Erwerbunfähigkeitsrente stellen zu können, hält die Deutsche
Rentenversicherung aber noch weitere Faktoren bereit, die berücksichtigt
werden
Wie und wo stelle ich einen Antrag?
Den Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente sollte man innerhalb von drei
Kalendermonaten stellen, wenn eine zeitlich unbefristete Zahlung bewilligt
wird. Ansonsten wird die Rente ab dem siebenten Kalendermonat ausgezahlt,
wie auch bei der zeitlich befristeten Bewilligung. Den Antrag selbst stellt man
bei den Kreisen, den Städten, den Sozialhilfeträgern und auch der Deutschen
Rentenversicherung.
Weitere rechtliche Grundlagen finden sich im Gesetz zur Reform der Rente
wegen verminderter Erwerbsfähigkeit in §434 des dritten Sozialgesetz-buches
(SGB III). Die Deutsche Rentenversicherung bietet darüber hinaus auch etliche
Hilfsbroschüren und PDF Downloads an.
Gern unterbreiten wir Ihnen ein Angebot.